Die Trocknungstechnik und Schimmelsanierung sind oft nur ein Baustein in der erfolgreichen Wiederherstellung nach einem Wasserschaden. In vielen Fällen müssen durchfeuchtete Bauteile freigelegt werden, was bedeutet, dass Oberböden wie Laminat, Vinyl, Teppich sowie Tapeten oder Wandverkleidungen entfernt und entsorgt werden müssen.
Je nach Art des Schadens und des Gebäudes entstehen unterschiedliche Kosten für die Sanierung, die auch durch verschiedene Kostenträger abgedeckt werden können. Weitere Details zur Kostenübernahme bei Wasserschäden finden Sie in unserem Blogbeitrag zu diesem Thema.
Grundsätzlich haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie die Wiederherstellung nach einem Wasserschaden erfolgen soll. Das bedeutet, Sie müssen nicht zwingend den gleichen Bodenbelag oder die gleiche Wandverkleidung wählen, die zuvor vorhanden waren. Wenn Sie beispielsweise einen hochwertigen Vinylboden und eine glatte Wandgestaltung wünschen, statt eines Laminats oder einer Raufasertapete, ist das Ihre persönliche Entscheidung.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Versicherungen in der Regel nur die Kosten übernehmen, die erforderlich sind, um den Zustand vor dem Wasserschaden wiederherzustellen. Bei jedem Schaden erstellen wir ein kostentransparentes Angebot, das die Wiederherstellungskosten aufzeigt, sodass die Versicherung die Freigabe erteilen kann. Sollten Ihre gewünschten Änderungen Mehrkosten verursachen, müssen diese privat übernommen werden. In solchen Fällen beraten wir Sie gerne im Detail.
In vielen Fällen ist es möglich, einen Teil des Angebotspreises von der Versicherung auszahlen zu lassen und die Sanierung selbst durchzuführen. Die genaue Höhe der Auszahlung wird vom zuständigen Sachverständigen oder Versicherungsmitarbeiter im Einzelfall geprüft. Wir übernehmen gerne den bürokratischen Aufwand für Sie, damit Sie sich nicht weiter um die Abwicklung kümmern müssen.
Keine zusätzlichen Kosten entstehen in vielen Fällen, wenn Sie statt eines bestimmten Bodenbelags (z. B. Laminat mit Bucheopti) einen gleichwertigen Bodenbelag in einer anderen Optik wünschen. Auch Farbänderungen bei Wandbelägen können meist ohne Mehrkosten umgesetzt werden.
Besonders in älteren Gebäuden sind oft Holzpaneldecken zu finden, die viele Eigentümer nicht mehr wünschen. Der Einbau einer Leichtbaudecke ist meist im gleichen Kostenrahmen wie die Sanierung der ursprünglichen Decke abgedeckt. Wir beraten Sie gerne zu diesen Möglichkeiten und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die den aktuellen Sanierungstrends entspricht und gleichzeitig Ihr Budget berücksichtigt.
Die Sanierung nach einem Wasserschaden bietet Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten und Freiheiten. Wir helfen Ihnen dabei, die beste Lösung zu finden, die sowohl Ihren ästhetischen Vorstellungen entspricht als auch die Kosten im Blick behält. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, damit Ihre Wohnräume schnell und nach Ihren Wünschen wiederhergestellt werden.
Im Falle eines Wasserschadens kommen wir gerne zu Ihnen in folgende Städte und Gemeinden: Ahaus, Ascheberg, Billerbeck, Bocholt, Borken, Bottrop, Coesfeld, Datteln, Dingden, Dinslaken,
Dorsten, Duisburg, Dülmen, Emmerich, Essen, Gescher, Gladbeck, Goch, Gronau, Haltern a. See, Hamminkeln, Heek, Heiden, Hünxe, Isselburg, Kalkar, Kleve, Krefeld, Legden, Marl, Mülheim a.d. Ruhr,
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Auf besondere Anfrage können wir auch Städte außerhalb der genannten Regionen anfahren. Rufen Sie uns hierzu doch einfach an.