Wer führt die Sanierungsarbeiten nach der Trocknung durch?
Die anfallenden Sanierungsarbeiten, wie z. B. an Bodenbelägen, Tapeten oder Deckenflächen, können grundsätzlich entweder in Eigenleistung oder durch einen Handwerksbetrieb durchgeführt
werden.
Bei Eigenleistung erstattet der Kostenträger (z. B. die Versicherung) in der Regel einen Stundenlohn sowie die nachgewiesenen Materialkosten.
Werden die Arbeiten durch einen Handwerker ausgeführt, müssen meist vorab entsprechende Angebote eingereicht und von der Versicherung freigegeben werden.
Viele dieser Leistungen bieten wir Ihnen ebenfalls an – entweder direkt durch unsere eigenen Fachkräfte oder in Zusammenarbeit mit bewährten Partnerfirmen.
Grundsätzlich entscheidet der Eigentümer, wer die Arbeiten ausführt, solange die Preise ortsüblich sind (Ausnahme: Mietereigentum).