Wasserschaden? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Wer trägt die Kosten im Schadenfall?
Je nach Schadenursache kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden.

In einigen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten zur Behebung Ihres Wasserschadens, in anderen Fällen können Garantieansprüche geltend gemacht werden.

In jedem Fall muss individuell geprüft werden, wer die Kosten trägt oder ob diese selbst übernommen werden müssen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung des Kostenträgers.
Kann ich meinen Wohnraum weiter nutzen?
In den meisten Fällen werden die technischen Trocknungsmaßnahmen so installiert, dass Sie Ihre Räumlichkeiten wie gewohnt weiter nutzen können.

Nur in seltenen Einzelfällen kann es nötig sein, Sie oder Ihre Mieter übergangsweise in einem Hotel unterzubringen.

Die dadurch entstehenden Kosten werden in aller Regel vom Kostenträger übernommen.
Wer erstattet mir den Stromverbrauch und wie wird dieser ermittelt?
Alle unsere Geräte verfügen über eingebaute Stromzähler, die zu Beginn und am Ende der Trocknung von unseren Monteuren abgelesen und dokumentiert werden.

Nach Abschluss der Bauwerkstrocknung erhalten Sie den Stromverbrauch übersichtlich und schriftlich von uns aufgelistet.

Diese Aufstellung können Sie bei Ihrem Energieanbieter vorlegen, um unnötig hohe Abschlagszahlungen im Folgejahr zu vermeiden.

Der Kostenträger Ihres Wasserschadens erhält ebenfalls die Verbrauchswerte und übernimmt – nach Vorlage Ihres Strompreises – die entstandenen Stromkosten für die Trocknung.
Müssen die Geräte auch nachts laufen?
Grundsätzlich gilt: Je länger die Geräte durchgehend laufen, desto schneller ist die Trocknung abgeschlossen.

Unsere Geräte des Herstellers Corroventa sind jedoch so geräuschreduziert, dass Sie in der Regel kaum etwas davon mitbekommen – insbesondere bei geschlossener Schlafzimmertür.

Zusätzlich können wir individuelle Laufzeiten einstellen. Die Geräte wechseln dann automatisch in einen Ruhemodus, sodass Sie nachts ungestört schlafen können.

Spätestens dann ist ein entspannter Start in den Tag auch ohne Gehörschutz möglich.
Können die Geräte in meiner Abwesenheit laufen?
Ganz klares Ja – Sie können Ihrem Alltag ganz normal nachgehen oder sogar in den Urlaub fahren.

Unsere Trocknungsgeräte werden so installiert, dass sie zuverlässig und sicher im Dauerbetrieb laufen können.

Alle Geräte verfügen über mehrere Schutzmechanismen und eine digitale Überwachung. Bei Überspannung, Überhitzung oder zu niedriger Luftfeuchtigkeit wird die Leistung automatisch angepasst oder das Gerät schaltet sich ab.

Einige Kondenstrockner arbeiten mit Auffangbehältern, die regelmäßig geleert werden müssen. Falls Sie hierzu nicht vor Ort sind, setzen wir Geräte mit integrierter Pumpe und Abwasserschlauch ein, sodass kein manuelles Entleeren erforderlich ist.
Wie funktioniert die Austrocknung?
Um die passende Trocknung festzulegen, ist eine Besichtigung vor Ort zwingend erforderlich. Entscheidend sind dabei unter anderem der Gebäudetyp, das Inventar sowie Wand- und Bodenaufbauten.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Verfahren: der Kondenstrocknung und der Adsorptionstrocknung.

Bei beiden Methoden wird die Raumluft gezielt entfeuchtet. Dadurch entsteht ein sogenanntes Dampfdruckgefälle, wodurch die Feuchtigkeit aus den betroffenen Bauteilen gezogen wird.

Je nach Gerät wird das Wasser entweder als Flüssigkeit gesammelt und abgepumpt oder als feuchte Luft nach außen abgeführt.

Wichtig ist dabei eine kontrollierte Trocknung – denn eine zu starke Entfeuchtung kann Schäden an Bauteilen oder Inventar verursachen. Genau deshalb stimmen wir die Trocknung individuell auf Ihre Situation ab.
Wie lange dauert die Trocknung und wie wird die Feuchtigkeit ermittelt?
Eine pauschale Dauer für die Trocknung gibt es nicht, da sie stark vom Ausmaß der Durchfeuchtung und den betroffenen Bauteilen abhängt.

In vielen Fällen liegt die Trocknungszeit bei etwa 10 bis 14 Tagen. Je nach Situation kann sie jedoch auch kürzer oder länger ausfallen.

Vor Beginn der Maßnahmen beraten wir Sie individuell und geben Ihnen eine realistische Einschätzung zur Dauer.

Die Feuchtigkeit wird mit speziellen Messgeräten ermittelt. Dabei kommen sowohl direkte Messungen am Bauteil als auch Sensoren im Raum zum Einsatz, die den Trocknungsverlauf kontinuierlich überwachen.

Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die passende Methode, um den Fortschritt transparent und nachvollziehbar darzustellen.
Kann ich mir die Geräte ausleihen und selbst aufstellen?
Unsere Trocknungsgeräte können nicht ausgeliehen und eigenständig aufgestellt werden.

Bereits der Transport erfordert eine fachgerechte Ladungssicherung, damit keine Schäden an den Geräten entstehen.

Entscheidend ist jedoch die richtige Installation: Nur durch geschultes Fachpersonal kann sichergestellt werden, dass die Trocknung effektiv und ohne Risiko für Gebäude oder Inventar erfolgt.

Falsch aufgebaute Anlagen können im schlimmsten Fall zusätzliche Schäden verursachen.

Da unsere Trocknungskosten unabhängig von der Laufzeit kalkuliert werden und Sie vorab eine transparente Kosteneinschätzung erhalten, ist die professionelle Lieferung und Installation für Sie in jedem Fall die sichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Wer führt die Sanierungsarbeiten nach der Trocknung durch?
Die anfallenden Sanierungsarbeiten, wie z. B. an Bodenbelägen, Tapeten oder Deckenflächen, können grundsätzlich entweder in Eigenleistung oder durch einen Handwerksbetrieb durchgeführt werden.

Bei Eigenleistung erstattet der Kostenträger (z. B. die Versicherung) in der Regel einen Stundenlohn sowie die nachgewiesenen Materialkosten.

Werden die Arbeiten durch einen Handwerker ausgeführt, müssen meist vorab entsprechende Angebote eingereicht und von der Versicherung freigegeben werden.

Viele dieser Leistungen bieten wir Ihnen ebenfalls an – entweder direkt durch unsere eigenen Fachkräfte oder in Zusammenarbeit mit bewährten Partnerfirmen.

Grundsätzlich entscheidet der Eigentümer, wer die Arbeiten ausführt, solange die Preise ortsüblich sind (Ausnahme: Mietereigentum).
Darf die Versicherung entscheiden, welche Firma die Trocknung durchführt?
Die Beauftragung von Maßnahmen an Ihrem Eigentum erfolgt grundsätzlich immer durch Sie als Eigentümer – nicht durch die Versicherung.

Versicherungen können Empfehlungen aussprechen und arbeiten häufig mit Partnerfirmen zusammen, die sie vorschlagen.

Die endgültige Entscheidung, welche Firma die Arbeiten durchführt, liegt jedoch immer bei Ihnen.

Wichtig ist, vor der Beauftragung entsprechende Angebote bei der Versicherung einzureichen, damit die Kostenübernahme im Vorfeld geklärt werden kann.

Wenn Ihnen eine bestimmte Firma vorgeschlagen wird, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Versicherung und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation für Sie.