Häufig gestellte Fragen

Im Falle eines Wasserschadens gibt es viele Fragen denen sich die betroffenen Personen stellen müssen. Wir wollen Ihnen helfen die wichtigsten Unklarheiten zu beseitigen.

Alle Fragen rund um das Thema Wasserschaden , Bauteilentfeuchtung und Schimmelsanierung

1. Wer trägt die Kosten im Schadenfall?

Je nach Schadenursache kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. In einigen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherungen die unterschiedlichen Kosten zur Behebung Ihres Wasserschadens, in anderen Fällen können Sie Garantieansprüche geltend machen. In jedem Fall muss einzeln geprüft werden wer die Kosten trägt oder ob Sie die Kosten selbst übernehmen müssen. Wir stehen Ihnen hier für eine Klärung des Kostenträgers gerne zur Seite.

2. Kann ich meinen Wohnraum weiter nutzen?

In den meisten Fällen werden die technischen Trocknungsmaßnahmen so installiert, dass Sie Ihre Räumlichkeiten wie gewohnt weiter nutzen können. Nur in seltenen Einzelfällen kann es nötig sein Sie oder Ihre Mieter übergangsweise in ein Hotel einzuquartieren. Die Kosten hierzu werden in aller Regel vom Kostenträger übernommen.

3. Wer erstattet mir den Stromverbrauch und wie wird dieser ermittelt?

Alle unsere Geräte verfügen über eingebaute Stromzähler die am Anfang und Ende der Trocknung von unseren Monteuren abgelesen und festgehalten werden. Nach Beendigung der Bauwerkstrocknung erhalten Sie den Stromverbrauch einzeln aufgelistet in schriftlicher Form von uns. Diesen können Sie bei Ihrem Energieanbieter vorlegen um höhere Abschlagszahlungen im nächsten Jahr zu vermeiden. Der Kostenträger Ihres Wasserschadens erhält ebenfalls die Werte und übernimmt nach Vorlage Ihres Strompreises die angefallenen Kosten für die Austrocknung.

4. Müssen die Geräte auch nachts laufen?

Hierzu muss man grundsätzlich sagen - je länger die Geräte am Stück laufen, umso kürzer verhalten sich die Trocknungszeiten. Unsere Geräte des Herstellers Corroventa sind so geräuschreduziert dass Sie in aller Regel nichts davon mitbekommen wenn Ihre Schlafzimmertüre geschlossen ist. Des Weiteren können wir digitale Uhrzeiten einstellen bei denen die Geräte von selbst in den Ruhemodus wechseln - spätestens jetzt können Sie ohne Gehörschutz enstpannt in den Tag starten.

5. Können die Geräte in meiner Abwesenheit laufen?

Ganz klares Ja - Sie können auch gerne in den Urlaub fliegen. Wir installieren unserer Trockner so dass Sie problemlos arbeiten, einkaufen oder in den Urlaub fliegen können. Alle Geräte verfügen über eine vielzahl von Schutzschaltern und digitaler Überwachung die im Falle von Überspannung, Hitze oder zu niedriger Luftfeuchtigkeit die Leistung drosseln oder abschalten. Manche Kondenstrockner führen das Wasser in Sammelbehälter ab die regelmäßig geleert werden müssen. Sollte der Einsatz von Kondenstrockner erforderlich sein und Sie haben nicht die Möglichkeit diese zu leeren werden wir Geräte mit einer Pumpe und einem Abwasserschlauch installieren.

6. Wie funktioniert die Austrocknung?

Um die richtige Trocknung festzulegen ist eine Ortsbegehung zwingend erfoderlich. Die einzelnen Faktoren des Gebäudetyps, Inventar sowie Wand- und Bodenbeläge sind hier der ausschlaggende Faktor.

Bei der technischen Trocknung unterscheidet man zwischen der Kondenstrockung und der Adsorptionstrockung. Bei beiden Varianten trocknen die Geräte die vorhandene Raumluft in Ihrem Gebäude herunter sodass ein Dampfdruckgefälle zum durchfeuchteten Bauteil ensteht. Je nach Gerätetyp wird das aufgenommene Wasser in flüssiger Form gesammelt und abgepumpt oder die Feuchtigkeit wird direkt der Aussenluft zugeführt. Bei beiden Varianten muss beachet werden die Luft nicht zu stark zu entfeuchten um Schäden am Gebäude und Inventar zu vermeiden.

7. Wie lange dauert die Trocknung und wie wird die Feuchtigkeit ermittelt?

Es gibt keine festen Laufzeiten die man zur endgültigen Austrocknung festlegen kann. In der Regel beträgt die Trocknungszeit je nach Bauteildurchfeuchtung zwischen 10-14 Tagen. In Einzelfällen können die Trocknungszeiten auch kürzer oder länger sein. Wir beraten Sie hierzu vor Beginn der Maßnahmen.
Die Feuchtigkeit der nassen Bauteile wird mit Messgeräten ermittelt die entweder am Bauteil selbst durch Kontakt eine Messung durchführen oder durch Sensoren die im Raum angebracht werden und mittels Fernüberwachung den Trocknungsverlauf darstellen. Wir suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für die Überwachung der Fortschritte.

8. Kann ich mir die Geräte bei Ihnen ausleihen und selbst aufstellen?

Unsere Trocknungsgeräte können leider nicht ausgeliehen und selbst aufgestellt werden. Unsere Mitarbeiter können beim Transport die nötige Ladungssicherung gewährleisten damit die Geräte durch den Transport keine Schäden bekommen. Zum anderen ist die richtige Installation der Geräte nur durch geschultes Fachpersonal möglich. Durch falsche Aufbauten können massive Schäden am Inventar oder am Gebäude entstehen. Da unsere Trocknungskosten laufzeitunabhängig berechnet werden und Sie vorab über die Kosten informiert werden ist die Lieferung und Installation der Geräte für Sie nur von Vorteil.

9. WER FÜHRT DIE sANIERUNGSARBEITEN NACH DER tROCKNUNG DURCH?

Die anfallenden Arbeiten an z.B. Bodenbelägen, Tapeten und Deckenflächen können sowohl in Eigenleistung von Ihnen oder einem Handwerker durchgeführt werden. Bei einer Sanierung durch Eigenleistung erstatt ihnen der Kostenträger (z.B. die Versicherung) Ihren Aufwand mit einem Stundenlohn sowie den nachgewiesenen Materialkosten. Bei Sanierungen durch einen Handwerker müssen i.d.R. vorher entsprechende Angebote eingereicht werden die von der Versicherung freigegeben werden. Viele der auszuführenden Arbeiten bieten wir Ihnen gerne, auch in Kooperation mit Partnerfirmen, an. Grundsätzlich kann der Eigentümer des Gebäudes darüber entscheiden wer welche Leistungen durchführt solange die Preise ortsüblich sind (Ausnahme: Mietereigentum).

Darf die Versicherung entscheiden welche Firmen die Trocknung bei mir durchführen?

Alle Maßnahmen die durch Fremdleistungen am Eigentum durchgeführt werden sind immer vom Eigentümer zu beauftragen. Versicherungen können Empfehlungen aussprechen und haben des Öfteren Partnerfirmen zur Regulierung im Portfolio. Letztlich liegt die Entscheidung jedoch beim Eigentümer des Gebäudes welche Firma die Arbeiten ausführt.. Vorsorglich sollten jedoch vor Beauftragung immer entsprechende Angebote bei der Versicherung eingereicht werden um die Übernahme der Kosten vorab zu klären. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen wenn Ihnen eine andere Firma vorgeschlagen wird. Wir übernehmen gerne die Absprachen mit der Versicherung dazu für Sie.