Wer zahlt bei Gebäudeschäden durch Dritte? Haftpflicht- und Gebäudeversicherung im Schadensfall erklärt

Wenn es zu Gebäudeschäden durch Nässe oder Brand kommt, ist es nicht selten, dass der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Doch wer übernimmt die Folgekosten, wenn beispielsweise ein Mieter unabsichtlich ein Abwasserrohr beschädigt oder ein Besucher einen Brand verursacht? In diesem Artikel erklären wir, wie Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen im Schadensfall greifen und welche Verantwortung die betroffenen Parteien tragen.

Was ist Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen, wenn er durch eigenes Verschulden einem anderen Schaden zufügt. Der Haftpflichtversicherer übernimmt in der Regel den Schaden am Fremdeigentum und zahlt die Reparaturkosten oder den Schadenersatz. Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Haftpflichtversicherungen leisten in der Regel nur bis zum Restwert der beschädigten Sache und nicht zum Neuwert.

Beispiel:
Stellen Sie sich vor, jemand lässt das Handy eines anderen fallen, und dieses geht zu Bruch. Der Geschädigte erhält nicht den Neupreis des Handys, sondern den Restwert, also den Betrag, den das Gerät zu diesem Zeitpunkt noch wert war. Dies führt oft zu Unverständnis, da die geschädigte Person zwar ein funktionsfähiges Gerät hatte, nun aber selbst für die Differenz zum Neupreis aufkommen muss.

Schäden an Gebäuden und die Rolle der Haftpflichtversicherung

Ein häufiger Schadensfall betrifft Mieter oder Eigentümer, die durch unsachgemäße Handhabung oder Unfälle Schäden an Gebäuden verursachen. Ein Beispiel: Ein Mieter bohrt beim Anbringen von Fußleisten versehentlich in ein Abwasserrohr, was über Monate hinweg zu einem schleichenden Wasserschaden führt. In einem solchen Fall übernimmt zunächst die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten, jedoch nur in Höhe des Restwerts der beschädigten Bauteile. Dies bedeutet, dass der Versicherer möglicherweise nur einen Bruchteil der Reparaturkosten übernimmt.

Wann greift die Gebäudeversicherung?

Eine wichtige Rolle spielt die Gebäudeversicherung, die den Schaden zum Neuwert übernimmt, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis wie Brand, Leitungswasser oder Sturm verursacht wurde. In unserem Beispiel mit dem Wasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung des Eigentümers die gesamten Kosten, solange es sich um einen versicherten Schaden handelt (in diesem Fall „bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“). Der Gebäudeversicherer übernimmt die Reparaturkosten und holt sich anschließend den anteiligen Betrag von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurück.

Die Zusammenarbeit der Versicherer

Für den Otto-Normalverbraucher ist es oft schwierig zu durchschauen, wie die Haftpflicht- und Gebäudeversicherung zusammenarbeiten. Im Schadenfall müssen sich die beiden Versicherer nicht direkt an den Geschädigten wenden, sondern regeln die finanziellen Aspekte untereinander. So wird der Haftpflichtversicherer des Verursachers den entstandenen Schaden an den Gebäudeteilen nach den Restwerttabellen begleichen, während der Gebäudeversicherer die Differenz zum Neuwert übernimmt.

Trocknungskosten im Zusammenhang mit Wasserschäden, wie sie durch Leitungswasser oder einen Rohrbruch entstehen, werden übrigens auch in der Regel zu 100% von der Haftpflichtversicherung übernommen, da die Trocknung als Reparaturmaßnahme betrachtet wird.

Fazit: Wer übernimmt die Kosten bei Gebäudeschäden durch Dritte?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Gebäudeschäden durch Dritte die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Schäden am Restwert der beschädigten Objekte aufkommt. Für Neuwert-Reparaturen ist die Gebäudeversicherung des Geschädigten zuständig, die in solchen Fällen die Kosten übernimmt und sich anschließend an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wendet, um sich einen Teil der Kosten zurückzuholen. Trocknungskosten im Falle von Wasserschäden werden in der Regel zu 100% von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Schäden durch die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung gedeckt sind, sollten Sie sich immer an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden. Die Experten helfen Ihnen, den Schaden schnell und effizient zu regulieren.