Fliesen- oder Kachelböden sind mit die ältesten Oberbeläge die wir Menschen nutzen. Schade drum wenn man den Eigenen nicht erhalten kann.

Im Falle eines Wasserschadens dringt die Feuchtigkeit meistens in die Dämmschicht des schwimmenden Estrichs (Was ist eine Dämmschichttrocknung?) ein. Um langfristige Schäden zu vermeiden, müssen hier Bohrungen im Boden erstellt werden, um die Dämmung technisch zu belüften.

Bei Laminat, Parkett oder Vinylböden ist die Lage meistens sehr eindeutig. Da diese Oberböden meistens durchnässt und damit zerstört sind, werden diese von der Gebäude- oder Hausratversicherung bezahlt und erneuert. Bei Fliesenböden ist die Situation meist eine andere. Oftmals ergeben sich hier Streitigkeiten zwischen dem Kostenträger und Geschädigten.

 

Zum Glück gibt es mehrere Verfahren die die Zerstörung des Fliesenbelags vermeiden und so ausufernde Kosten einsparen.

 

1. Wir verfügen über die Möglichkeiten die meisten Fliesen im ganzen Stück herauszunehmen, zu säubern und nach erfolgreicher Trocknung wieder ganz einzusetzen. Mit der richtigen Hartfuge ist hier kein Unterschied mehr zu erkennen. Diese Methode lässt sich meist nur bei Fliesen bis zu einer Größe von 30x30 cm durchführen. Sehr alte Fliesen die noch in Speiß geklebt sind müssen von Fall zu Fall einzeln untersucht und bewertet werden.

 

2. Eine Kernbohrung mit einem Diamantbohrer im Durchmesser 40mm ermöglicht es uns den Bohrkern sauber aufzunehmen. Die Bohrung für die Trocknung mit 25mm kann gesetzt werden. Im Anschluss kann das "Inlay" wieder eingesetzt und mit einer ca. 0,5 mm dicken Fuge ausgearbeitet werden. Setzt man diese Inlaybohrungen an den richtigen Stellen kann man später nichts mehr von der Havarie erkennen.

 

3. Bei Fliesenschäden durch aufgestemmte Rohrschächte o.ä. besteht die Möglichkeit im Altfliesenhandel Ersatz zu finden. Gerade Fliesen aus den 50er-80er Jahren sind oftmals noch in gleicher Optik und Form zu finden.

 

Wir beraten Sie im Einzelfall bei Problemen mit Fliesen und Kachelflächen gerne individuell. Jeder Wasserschaden muss so reguliert werden, dass der Urzustand wieder hergestellt wird.