Möglichkeiten zur Sanierung nach einem Wasserschaden
Möglichkeiten zur Sanierung nach einem Wasserschaden

Die Trocknungstechnik und Schimmelsanierung ist meist nur ein Baustein einer erfolgreichen Sanierung nach einem Wasserschaden. Durchfeuchtete Bauteile müssen in den meisten Fällen freigelegt werden - d.h. Oberböden wie Laminat, Vinyl und Teppich sowie Tapeten oder Wandverkleidungen müssen entfernt und entsorgt werden.

Je nach Art des Einbaus oder Besitztums kommen hier unterschiedliche Kostenträger zustande wie Sie in unserem Blog "Kostenübernahme" lesen können.

Bei der Sanierung entscheiden jedoch grundsätzlich Sie wie die Wiederherstellung erfolgen soll. Im konkreten Fall bedeutet das, dass Sie keinen Laminatboden einbauen lassen müssen, nur weil dieser vorher in der Räumlichkeit eingebracht war oder eine Raufasertapete an die Wandfläche anbringen müssen weil diese vorher den Raum verschönert hat. Wenn Sie einen hochwertigen Vinylbodenbelag auf dem Boden, und eine glatte verspachtelte Wandfläche zur Neugestaltung des Raums haben möchten ist dies Ihr freie Entscheidung.

Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Versicherungen bei der Wiederherstellung meist nur die Kosten übernehmen um den Zustand vor Eintritt des Wasserschadens wiederherzustellen. Wir erstellen hierzu bei jedem Schaden ein Angebot, sodass die Kosten hierfür ersichtlich werden und die Versicherung eine Freigabe erteilen kann. Sollten durch die von Ihnen gewünschten Arbeiten Mehrkosten entstehen müssen diese privat übernommen werden. Wir beraten Sie im Einzelfall gerne.

Ausserdem ist es in den meisten Fällen möglich sich einen gewissen Anteil des Angebotspreises von der Versicherung auszahlen zu lassen und die Sanierung selbst durchzuführen. Die genaue Auszahlquote ist hier immer im Einzelfall vom zuständigenen Sachverständigen oder Versicherungsmitarbeiter zu prüfen. Wir bieten Ihnen grundsätzlich an diesen bürokratischen Aufwand für Sie durchzuführen, sodass Sie sich nicht weiter um die Abwicklung kümmern müssen.

Keine Mehrkosten treten in vielen Fällen auf wenn Sie anstatt einer Bucheoptik des Bodenbelags einen gleichwertigen Boden in einer anderen Optik wünschen. Auch der Farbwunsch der Wandbeläge ist in den meisten Fällen ohne Mehrkosten abzuwickeln.

Gerade Gebäude älteren Baujahrs verfügen oftmals über Holzpaneeldecken, die teilweise nur noch wenig gerne von den Eigentümern gesehen werden. Der Einbau einer Leichtbaudecke ist meist im gleichen Kostenrahmen abgedeckt, sodass Sie sich hier auf jeden Fall von uns im Schadenfall beraten lassen sollten. Wir erklären Ihnen die Kosten, Möglichkeiten und aktuelle Trends und beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Wohnräume.